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OLG Schleswig, 24.05.2017 - 1 SsOWi 100/17 (81/17) |
Zitiervorschläge
OLG Schleswig, Entscheidung vom 24.05.2017 - 1 SsOWi 100/17 (81/17) (https://dejure.org/2017,102434)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 24. Mai 2017 - 1 SsOWi 100/17 (81/17) (https://dejure.org/2017,102434)
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Kurzfassungen/Presse
- schleswig-holstein.de , S. 14 (Auszüge)
§ 80 Abs. 2 Nr. 1 OWiG
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 16.07.1996 - 5 StR 230/95
Rechtsbeschwerde im Ordnungswidrigkeitenverfahren (Zulassung nicht allein wegen …
Auszug aus OLG Schleswig, 24.05.2017 - 1 Ss OWi 100/17
Dies gilt jedenfalls - wie hier - bei massenhaft auftretenden Bußgeldverfahren wegen einfacher Verkehrsordnungswidrigkei- ten, die in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht keine Schwierig- keiten aufzeigen und bei denen nach den Gesamtumständen aus- geschlossen werden kann, dass die Zulassungsvoraussetzungen nach § 80 OWiG vorliegen (BGHSt 42, 187). - OLG Brandenburg, 19.07.1995 - 2 Ss OWi 292/94
Auszug aus OLG Schleswig, 24.05.2017 - 1 Ss OWi 100/17
Die Zulassung der Rechtsbeschwerde bei Fehlen der Urteils- gründe ist auch nicht aufgrund eines ungeschriebenen - dem Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG) Rechnung tragenden und dem in § 80 Abs. 1 Nr. 2 OWiG normierten Zulassungsgrund der Versagung des rechtlichen Gehörs rechtsähnlichen - Zulassungs- grundes geboten (vgl. Brandenburgisches OLG NStZ 1995, 597). - BGH, 12.11.1970 - 1 StR 263/70
Möglichkeit gegen einen Beschluss mit einer Rechtsbeschwerde vorzugehen - Hinweis …
Auszug aus OLG Schleswig, 24.05.2017 - 1 Ss OWi 100/17
Eine Zulassung zur Fortbildung des Rechts kommt nur dann in Betracht, wenn der Einzelfall Veranlassung gibt, Leitsätze für die Auslegung von Gesetzesbestimmungen aufzustellen oder Geset- zeslücken rechtsschöpferisch auszufüllen (vgl. BGHSt 24, 15, 21).